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Sicherungsposten - Einweiser

  • Handzeichen vereinbaren
  • Fahrer hat Anweisungen des Sicherungspostens zu befolgen
  • Sicherungsposten muss sich im Blickfeld des Fahrers aufhalten - Fahrer hat anzuhalten, wenn Blickverbindung abreißt
  • Der Sicherungsposten muss den "toten Winkel" überblicken können.
  • Bei der Tätigkeit als Warnposten hat sich der Sicherungsposten darauf zu beschränken, die Verkehrsteilnehmer in umsichtiger Weise zu waren. Die ganze Aufmerksamtkeit ist der Warnung zu widmen.