Sicherungsposten - Einweiser
- Handzeichen vereinbaren
- Fahrer hat Anweisungen des Sicherungspostens zu befolgen
- Sicherungsposten muss sich im Blickfeld des Fahrers aufhalten - Fahrer hat anzuhalten, wenn
Blickverbindung abreißt
- Der Sicherungsposten muss den "toten
Winkel" überblicken können.
- Bei der Tätigkeit als Warnposten hat sich der Sicherungsposten darauf zu beschränken, die Verkehrsteilnehmer in umsichtiger Weise zu waren. Die ganze Aufmerksamtkeit ist der Warnung zu widmen.