Voraussetzung, um Verkehrsgefährdungen beim Baustellenverkehr zu verhindern, ist eine gute Organisation und Planung. Dazu gehört unter anderem:
Sicherheitstechnische Maßnahmen überprüfen und an den Baufortschritt anpassen.
Mit den Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn die schriftliche Anordnung und der Verkehrszeichenplan an der Arbeitsstelle vorliegen.