
Verkehrsgefährdung - Planung und Organisation
Voraussetzung, um Verkehrsgefährdungen beim Baustellenverkehr zu verhindern, ist eine gute Organisation und Planung. Dazu gehört unter anderem:
- Baustellenverkehr beim Baustelleneinrichtungsplan einbeziehen
- Eindeutige Fahrordnung aufstellen (u. a. mit Einbahnverkehr, Verkehrsregelungen, Engstellenregelungen)
- Fahrordnung als Betriebsanweisung bekannt geben
Sicherheitstechnische Maßnahmen überprüfen und an den Baufortschritt anpassen.
Mit den Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn die schriftliche Anordnung und der Verkehrszeichenplan an der Arbeitsstelle vorliegen.