
Verkehrszeichen
Verkehrszeichen im Sinne der StVO sind alle in den §§ 39 bis 42 StVO enthaltenen Zeichen, Markierungen und Zusatzzeichen.
Beim Einsatz von Verkehrszeichen ist unter anderem auf folgendes zu achten:
- Alle Verkehrszeichen müssen
den amtlichen Mustern entsprechen
(StVO §§ 40 bis 43). - Es müssen retroreflektierende Zeichen verwendet werden.
- Die Verkehrszeichen sind gut sichtbar, standsicher und gegen Verdrehen gesichert aufzustellen.
- Die Mindesthöhe zwischen Unterkante Verkehrsschild und Boden beträgt in der Regel 2,0 m außerhalb der Fahrbahn und über Gehwegen (2,20 m über Radwegen).
- Nicht mehr als zwei Vorschriftzeichen am gleichen Pfosten anbringen.
- Alle Verkehrsschilder am rechten Fahrbahnrand aufstellen (links nur in speziellen Fällen wie bei hohen Verkehrsstärken, zwei oder mehr Fahrstreifen, usw.).