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Verkehrseinrichtungen

Zu den Verkehrseinrichtungen für Baustellen im Straßenverkehr gehören Absperrgeräte, Leiteinrichtungen, Leitbaken, Warnbaken, Leitkegel, Ampeln usw.
Beim Einsatz von Verkehrseinrichtungen ist unter anderem auf folgendes zu achten:

  • Sie sind gut sichtbar, standsicher und gegen Verdrehen gesichert aufzustellen.
  • Absperrungen haben eine Höhe von 250 mm, ihre Oberkante muss 1,0 m über der Aufstellfläche liegen.
  • Neben Querabsperrungen muss eine Leitbake aufgestellt werden.
  • Bei Leitbaken müssen die schrägen Streifen stets zum Verkehrsbereich hin fallen.
  • In Längsrichtung Arbeitsstellen in der Regel mit Leitbaken sichern (maximaler Abstand: 10 m).
  • Ist im Bereich von Längsabsperrungen mit Querverkehr zu rechnen (z. B. Ausfahrten, Fußgänger), sind Absperrschranken zwischen die Leitbaken zu stellen.
  • Leitbaken dienen nur zur Verkehrsführung, nicht zur Absicherung von Baugruben und Gräben.
  • Leitbaken sind auf Rad- und Gehwegen unzulässig.