
Verkehrseinrichtungen
Zu den Verkehrseinrichtungen für Baustellen im Straßenverkehr
gehören Absperrgeräte, Leiteinrichtungen, Leitbaken,
Warnbaken, Leitkegel, Ampeln usw.
Beim Einsatz von Verkehrseinrichtungen
ist unter anderem auf folgendes zu achten:
- Sie sind gut sichtbar, standsicher und gegen Verdrehen gesichert aufzustellen.
- Absperrungen haben eine Höhe von 250 mm, ihre Oberkante muss 1,0 m über der Aufstellfläche liegen.
- Neben Querabsperrungen muss eine Leitbake aufgestellt werden.
- Bei Leitbaken müssen die schrägen Streifen stets zum Verkehrsbereich hin fallen.
- In Längsrichtung Arbeitsstellen in der Regel mit Leitbaken sichern (maximaler Abstand: 10 m).
- Ist im Bereich von Längsabsperrungen mit Querverkehr zu rechnen (z. B. Ausfahrten, Fußgänger), sind Absperrschranken zwischen die Leitbaken zu stellen.
- Leitbaken dienen nur zur Verkehrsführung, nicht zur Absicherung von Baugruben und Gräben.
- Leitbaken sind auf Rad- und
Gehwegen unzulässig.