Verkehrseinrichtungen
Zu den Verkehrseinrichtungen für Baustellen im Straßenverkehr
gehören Absperrgeräte, Leiteinrichtungen, Leitbaken,
Warnbaken, Leitkegel, Ampeln usw.
Beim Einsatz von Verkehrseinrichtungen
ist unter anderem auf folgendes zu achten:
- Sie sind gut sichtbar, standsicher
und gegen Verdrehen gesichert aufzustellen.
- Absperrungen haben eine Höhe
von 250 mm, ihre Oberkante muss 1,0 m über der
Aufstellfläche liegen.
- Neben Querabsperrungen muss
eine Leitbake aufgestellt werden.
- Bei Leitbaken müssen die
schrägen Streifen stets zum Verkehrsbereich hin fallen.
- In Längsrichtung Arbeitsstellen
in der Regel mit Leitbaken sichern (maximaler Abstand: 10 m).
- Ist im Bereich von Längsabsperrungen
mit Querverkehr zu rechnen (z. B. Ausfahrten, Fußgänger),
sind Absperrschranken zwischen die Leitbaken zu stellen.
- Leitbaken dienen nur zur Verkehrsführung,
nicht zur Absicherung von Baugruben und Gräben.
- Leitbaken sind auf Rad- und
Gehwegen unzulässig.