Bauliche Leitmale
Leitmale gehören zu den Verkehrseinrichtungen, sind aber keine Absperrgeräte.
Bauliche Leitmale weisen auf beschränkte Durchfahrthöhen hin (zum Beispiel an Brückenbaustellen). Unter anderem ist beim Einsatz von baulichen Leitmalen zu beachten:
- Leitmale sind als zusätzliche Kennzeichnung notwendig, wenn die Durchfahrthöhe weniger als 4,50 m beträgt.
- Leitmale sind mit rot-weiß retroreflektierenden Folien versehen.
- Leitmale haben eine Höhe von mindestens 250 mm.
- An den senkrechten Bauteilen weisen die Schraffen der Leitmale unter 45° zum Verkehrsbereich hin.
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