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Arbeitsstellen/Straßenbaustellen auf Gehwegen

Bei der Sicherung von Arbeitsstellen/Straßenbaustellen auf Gehwegen sind unter anderem folgende Maßnahmen zu beachten:

  • Arbeitsstellen sind quer und längs zum Fußgängerverkehr durch Absperrschrankengitter zu sichern
  • Als Geländer gilt auch Baugrubenverbau, der bis 1,0 m über dem Gehweg hochgezogen ist.
  • Warnbänder dürfen nur als zusätzliche optische Führung eingesetzt werden.
  • Wenn auf Gehwegen Personen durch herabfallende Gegenstände gefährdet werden können, sind Einrichtungen wie Schutzdächer aufzubauen.
  • Mindestbreiten für Durchgänge beachten:
    • Gehwege: 1,3 m; kurze Engstellen 1,0 m
    • Benutzungspflichtige und nicht benutzungspflichtige Radwege 1,5 m; kurze Engstellen 1,3 m
    • gemeinsame Rad- und Gehwege: 2,5 m; im Ausnahmefall 2,0 m
    • Fußgängerzonen: in Berücksichtigung des örtlich vorhandenen Fußverkehrsaufkommens