Arbeitsstellen/Straßenbaustellen auf Gehwegen
Bei der Sicherung von Arbeitsstellen/Straßenbaustellen auf Gehwegen sind unter anderem
folgende Maßnahmen zu beachten:
- Arbeitsstellen sind quer und
längs zum Fußgängerverkehr durch Absperrschrankengitter zu sichern
- Als Geländer gilt auch
Baugrubenverbau, der bis 1,0 m über dem Gehweg hochgezogen
ist.
- Warnbänder dürfen
nur als zusätzliche optische Führung eingesetzt werden.
- Wenn auf Gehwegen Personen durch
herabfallende Gegenstände gefährdet werden können,
sind Einrichtungen wie Schutzdächer aufzubauen.
- Mindestbreiten für Durchgänge beachten:
- Gehwege: 1,3 m; kurze Engstellen 1,0 m
- Benutzungspflichtige und nicht benutzungspflichtige Radwege 1,5 m; kurze Engstellen 1,3 m
- gemeinsame Rad- und Gehwege: 2,5 m; im Ausnahmefall 2,0 m
- Fußgängerzonen: in Berücksichtigung des örtlich vorhandenen Fußverkehrsaufkommens