Arbeitsstellen auf Gehwegen
Bei der Sicherung von Arbeitsstellen auf Gehwegen sind unter anderem
folgende Maßnahmen zu beachten:
- Arbeitsstellen sind quer und
längs zum Fußgängerverkehr durch Abschranken mit
Blindentastleiste und Geländer zu sichern
- Als Geländer gilt auch
Baugrubenverbau, der bis 1,0 m über dem Gehweg hochgezogen
ist.
- Warnbänder dürfen
nur als zusätzliche optische Führung eingesetzt werden.
- Wenn auf Gehwegen Personen durch
herabfallende Gegenstände gefährdet werden können,
sind Einrichtungen wie Schutzdächer aufzubauen.
- Mindestbreiten für Durchgänge beachten:
- Gehwege: 1,0 m
- Radwege ohne Gehwege: 0,8 m
- gemeinsame Rad- und Gehwege: 1,6 m
- Fußgängerzonen: 3,5 m