
Spezielle Sicherungsanweisungen des Bahnbetreibers
Die Arbeiten im Bereich von Gleisen dürfen erst begonnen werden, wenn der Bahnbetreiber Sicherheitsanweisungen aufgestellt hat. Diese Anweisungen haben unter anderem festzulegen:
- die Art der Sicherungsmaßnahmen
- die Überwachung der Maßnahmen
- die Art der Koordination
- die Eignungsvoraussetzungen
an Sicherungsposten
- Art und Umfang der Unterweisung der Sicherungsposten.
Foto: VBG, Hamburg