Spezielle Sicherungsanweisungen des Bahnbetreibers
Die Arbeiten im Bereich von Gleisen dürfen erst begonnen
werden, wenn der Bahnbetreiber Sicherheitsanweisungen aufgestellt
hat. Diese Anweisungen haben unter anderem festzulegen:
- die Art der Sicherungsmaßnahmen
- die Überwachung der Maßnahmen
- die Art der Koordination
- die Eignungsvoraussetzungen
an Sicherungsposten
- Art und Umfang der Unterweisung
der Sicherungsposten.
Foto: VBG, Hamburg