Lagerung von Material und Geräten bei Gleisbauarbeiten
Die Beschäftigten sind bei Gleisbauarbeiten speziell zu unterweisen,
wie sie Material und Geräte lagern sollen. Dabei ist auf
folgendes hinzuweisen:
- Die erforderlichen Mindestabstände vom Gleis sind einzuhalten
(werden vom Bahnbetreiber in der Sicherungsanweisung vorgegeben)
- Die Bewegung des gelagerten Materials durch den Fahrtwind ist
auszuschließen
- Sicherheitsräume und Nischen sind frei zu halten
- Nichts auf Plätzen lagern, die als Ausweichstellen festgelegt sind.