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Lagerung von Material und Geräten bei Gleisbauarbeiten

Die Beschäftigten sind bei Gleisbauarbeiten speziell zu unterweisen, wie sie Material und Geräte lagern sollen. Dabei ist auf folgendes hinzuweisen:

  • Die erforderlichen Mindestabstände vom Gleis sind einzuhalten (werden vom Bahnbetreiber in der Sicherungsanweisung vorgegeben)
  • Die Bewegung des gelagerten Materials durch den Fahrtwind ist auszuschließen
  • Sicherheitsräume und Nischen sind frei zu halten
  • Nichts auf Plätzen lagern, die als Ausweichstellen festgelegt sind.