Nicht gekennzeichnete Produkte können Gefahrstoffe sein

Ausgehärteter Beton ist kein gefährliches Produkt und daher nicht gekennzeichnet. Erst beim Bearbeiten (z. B. Stemmen oder Bohren) entsteht Quarzstaub. Dabei handelt es sich um einen Gefahrstoff nach der Gefahrstoffverordnung, obwohl das Ausgangsprodukt Beton nicht mit einem Gefahrensymbol gekennzeichnet ist.