Die weltweit einheitliche Kennzeichnung von Gefahrstoffen mit dem Global Harmonisierten System (GHS) gilt in Deutschland durch die CLP-Verordnung.
Rest- und Lagerstände von Gefahrstoffen mit alter Kennzeichnung dürfen seit 2018 nicht mehr verwendet werden.
Mehr Informationen: Fachinformation des Bundesinstitutes für Risikobewertung