
Alternative Arbeitsverfahren
Der Arbeitgeber hat in seinem Betrieb zu prüfen, ob er durch geänderte Arbeitsverfahren erreichen kann, dass Gefahrstoffe in geringerem Maße freigesetzt werden.
Beispiele:
- Einsatz von Nassstrahlverfahren statt Trockenstrahlverfahren bei der Fassadenreinigung
- Auftragen von Beschichtungsmaterialien mit dem Pinsel oder der Rolle als Alternative zum Spritzverfahren