Alternative Arbeitsverfahren
Der Arbeitgeber hat in seinem Betrieb zu prüfen, ob er durch
geänderte Arbeitsverfahren erreichen kann, dass Gefahrstoffe
in geringerem Maße freigesetzt werden.
Beispiele:
- Einsatz von Nassstrahlverfahren statt Trockenstrahlverfahren
bei der Fassadenreinigung
- Auftragen von Beschichtungsmaterialien mit dem Pinsel oder
der Rolle als Alternative zum Spritzverfahren