Lagerung giftiger Produkte
- Produkte immer unter Verschluss lagern
- Zugang dürfen nur sachkundige Personen oder
deren Beauftragte haben
- Zusammenlagerungs-Verbot bei mehr als 200 kg
- Nicht mit entzündlichen, selbst-, hoch- und leichtentzündlichen
sowie brandfördernden Produkten zusammen lagern
- Nicht mit brennbarem Material wie Kartonagen oder Tapeten
in einem Lageraum abstellen