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Grenzwerte bei Arbeiten mit Gefahrstoffen

Um zu verhindern, dass ein Stoff die Gesundheit eines Menschen gefährdet, wurden Grenzwerte festgelegt. Folgende Grenzwerte werden unterschieden:

  • Arbeitsplatzgrenzwert
    Der Arbeitsplatzgrenzwert ist der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnitlliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz bezogen auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind.


  • Risikowerte und Exposition-Risiko-Beziehungen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
    Für Arbeitsplätze, an denen eine Exposition gegenüber krebserzeugenden Stoffen unvermeidlich ist, kann das bestehende Risiko mit Hilfe der als Akzeptanz- und Toleranzrisiko bezeichneten Grenzrisiken in Bereiche eines niedrigen, mittleren oder hohen Risikos eingestuft werden.


  • Biologischer Grenzwert
    Der biologische Grenzwert ist der Grenzwert für die toxikologisch-arbeitsmedizinisch abgeleitete Konzentration eines Stoffes, seines Metaboliten oder seines Beanspruchungsindikators im entsprechenden biologischen Material, bei dem im Allgemeinen die Gesundheit eines Beschäftigten nicht beeinträchtigt wird.