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Emissionsarme Verfahren

Emissionsarme Verfahren umfassen Tätigkeiten mit geringer Exposition, die behördlich oder von Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung geprüft und anerkannt sind.

Die DGUV Information 201-012 "Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei
Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten" enthält emissionsarme Verfahren gemäß TRGS 519:

Die jeweils aktuellen Ergänzungen mit den neusten Arbeitsverfahren zur DGUV Information 201-012 finden sich online unter: www.dguv.de/ifa/praxishilfen/praxishilfen-gefahrstoffe/asbestsanierung/aktuelle-ergaenzungen/index.jsp (Stand: 06/2024)