
Sachkunde
Für den Umgang mit Asbest müssen sachkundige Personen vorhanden sein. Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an behördlich anerkannten Lehrgängen über den Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen erbracht.
Inhalt und Umfang der Lehrgänge sind von der Art der auszuführenden Arbeiten abhängig. Näheres dazu finden Sie in den TRGS 519: Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten bzw. in der DGUV Information 201-012 "Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten".