Unterweisungsgespräch

Arbeitgeber sollten darauf achten, dass die Vorgesetzten eine praxisnahe Unter­weisung durchführen. Ihnen ist dafür aus­reichend Zeit zur Verfügung zu stellen.

Das Unterweisungsgespräch sollte nicht mit "erhobenem" Zeigefinger durchgeführt werden. Beschäftigte werden nur dann überzeugt werden und ihr Verhalten ändern, wenn ihnen die Arbeits- und Gesundheitsgefahren und die notwendigen Schutz­maßnahmen begründet werden.

Gefahr­stoff­verordnung § 14

Betriebs­sicherheits­verordnung § 12