
Anlässe für Unterweisungsgespräche
Neben den jährlich vorgeschriebenen Unterweisungen müssen bei folgenden Anlässen Beschäftigte unterwiesen werden:
- beim Einsatz neuer Arbeitsmittel
- beim Umgang mit neuen Gefahrstoffen
- bei Veränderungen der Arbeitsabläufe
- nach Unfällen, Störfällen oder Problemen bei einzelnen Arbeiten
- bei neuen Betriebsanweisungen, Vorschriften oder Gesetzen