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Hochbau > Umsetzungshilfen > Stichworte > Gefahrstoffe
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Anlässe für Unterweisungs­gespräche

Neben den jährlich vorgeschriebenen Unterweisungen müssen bei folgenden Anlässen Beschäftigte unterwiesen werden:

  • beim Einsatz neuer Arbeitsmittel
  • beim Umgang mit neuen Gefahrstoffen
  • bei Veränderungen der Arbeitsabläufe
  • nach Unfällen, Störfällen oder Problemen bei einzelnen Arbeiten
  • bei neuen Betriebsanweisungen, Vorschriften oder Gesetzen


DGUV Vorschrift 1, § 4

Gefahr­stoff­verordnung § 14

Betriebs­sicherheits­verordnung § 12