Beim Einsatz lösemittelhaltiger Bitumenprodukte sind Schutzmaßnahmen zu beachten.
Lösemittelhaltige Bitumenprodukte können durch Einatmen oder durch die Haut in den Körper gelangen. Sie können Augen, Haut und Atemwege reizen sowie Benommenheitszustände hervorrufen. Bei langfristigen Einwirkungen können u. a. das Nervensystem, die Leber und die Nieren geschädigt werden.