
Aufbewahrung und Lagerung von Reinigungs- und Pflegemitteln
Reinigungs- und Pflegemittel sind wie folgt aufzubewahren und zu lagern (Mindestanforderungen):
- in festgelegten Bereichen oder Schränken,
- übersichtlich geordnet, in verschlossenen Behältern, möglichst im Originalbehälter oder in der Originalverpackung beziehungsweise in gekennzeichneten Behältern oder Verpackungen
- nicht in Behältern, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann,
- nicht in Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften.
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Reinigungsmittel (C 332) |
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Desinfektionsreinigungsmittel (C 333) |
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Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln (DGUV-Regel 101-019) |