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Hochbau > Umsetzungshilfen > Stichworte > Gefahrstoffe
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Organisatorische Schutzmaßnahmen

Beim Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln sind unter anderem folgende organisatorische Schutzmaßnahmen zu treffen:

  • Gefahrstoffe dürfen an Arbeitsplätzen nur in Mengen vorhanden sein, die für den Fortgang der Arbeiten notwendig sind
  • Abfälle und Rückstände sind regelmäßig und gefahrlos zu entfernen und in deutlich erkennbar beschrifteten Behältern zu sammeln
  • verschüttete Stoffe sind unverzüglich gefahrlos zu beseitigen
  • Beim Umfüllen Originalgebinde verwenden. Beim Umfüllen in andere Gebinde sind diese wie das Originalgebinde zu kennzeichnen
  • Verboten ist das Umfüllen in Behälter, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann
  • Reinigungsmittel nicht mischen - chemische Reaktionen mit gesundheitlichen Gefährdungen sind möglich
  • Fehldosierungen sind zu vermeiden
  • Erholungsphasen für die Haut gewährleisten (z.B. durch einen Wechsel von Feucht- oder Nassreinigung und Trockenarbeiten, z. B. Kehren, Saugen)
  • Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen nur von ausdrücklich hiermit beauftragten Beschäftigten Word Dokument durchführen lassen

Auch technische Schutzmaßnahmen beachten

Reinigungsmittel (C 332)
Desinfektionsreinigungsmittel (C 333)
Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln (DGUV-Regel 101-019)