
Aufbewahrung und Lagerung von Mitteln im Pflanzenschutz, Schädlingsbekämpfung, Handelsdünger
Für die Aufbewahrung und Lagerung von Stoffen im Pflanzenschutz, der Schädlingsbekämpfung sowie von Handelsdüngern sind unter anderem folgende Anforderungen zu beachten:
- Mittel nur in Verpackungen oder Behältern aufbewahren, in denen sie geliefert worden sind.
- Packungen oder Behälter mit giftigen Mitteln unter sicherem Verschluss aufbewahren.
- Die Mittel dürfen nicht mit anderen Waren zusammen lagern.