Verzeichnis der Schädlingsbekämpfungsmittel
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Verzeichnis der Schädlingsbekämpfungsmittel zu führen,
mit denen er umgeht. Das Verzeichnis
muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Mittels,
- Einstufung des Mittels oder Angabe der gefährlichen Eigenschaften,
- Mengenbereiche des Mittels im Betrieb,
- Arbeitsbereiche, in denen mit dem Mittel umgegangen wird.