
Nachunternehmer
Die Qualität der Arbeiten auf der Baustelle und die Unfallfreiheit hängt wesentlich auch von der Qualität der Arbeiten der Nachunternehmer ab. Schon in der Ausschreibung und bei den Verträgen der Nachunternehmer sind deswegen Fragen der Prävention zu berücksichtigen.
- Nachunternehmer sind auf Qualitäts- und Sicherheitsstandards (inklusive Vorschriften und Regeln zum Arbeitsschutz) verpflichtet
- die Leistungen sind eindeutig beschrieben und quantifiziert
- die Anforderungen an die Befähigungen der Beschäftigten des Nachunternehmers sind definiert
- die Nutzung der vorhandenen sicherheitstechnischen Einrichtungen (Gerüste, Bauaufzüge, Hebezeuge, Sanitäreinrichtungen usw.) ist geregelt
- Weisungsbefugnisse sind geklärt und Informationen über den Koordinator liegen vor