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stationäre Arbeitsplätze

Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses

Der Arbeitsschutzausschuss hat folgende Aufgaben:

  • Analyse des Unfallgeschehens im Betrieb
  • Beratung über Maßnahmen und Einrichtungen, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu begegnen
  • Erfahrungsaustausch über ausgeführte Maßnahmen
  • Koordinierung der Arbeitssicherheitsaufgaben
  • Erarbeitung eines Arbeitsschutz- oder Aktionsprogramms
  • Beratung sicherheitstechnischer Aspekte bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder neuer Arbeitsstoffe

Arbeits­sicherheits­gesetz (§ 11)