Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
Der Arbeitsschutzausschuss hat folgende Aufgaben:
- Analyse des Unfallgeschehens im Betrieb
- Beratung über Maßnahmen und Einrichtungen, um Unfall-
und Gesundheitsgefahren zu begegnen
- Erfahrungsaustausch über ausgeführte Maßnahmen
- Koordinierung der Arbeitssicherheitsaufgaben
- Erarbeitung eines Arbeitsschutz- oder Aktionsprogramms
- Beratung sicherheitstechnischer Aspekte bei der Einführung
neuer Arbeitsverfahren oder neuer Arbeitsstoffe
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Arbeitssicherheitsgesetz (§ 11) |
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