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Sicherheitsbeauftragte

Der Arbeitgeber hat ab 21 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.

Die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung mit den Kriterien:

  • Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren,
  • Räumliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
  • Zeitliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
  • Fachliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
  • Anzahl der Beschäftigten.

Es sollen keine Beschäftigten zu Sicherheitsbeauftragten berufen werden, die eine eigenständige Verantwortung besitzen, beispielsweise Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte.

Es hat sich bewährt, auch in Betrieben mit weniger als 21 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.

"Grundsätze der Prävention"
(§ 20)