Der Arbeitgeber hat ab 21 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.
Die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung mit den Kriterien:
Es sollen keine Beschäftigten zu Sicherheitsbeauftragten berufen werden, die eine eigenständige Verantwortung besitzen, beispielsweise Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte.
Es hat sich bewährt, auch in Betrieben mit weniger als 21 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.