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Einsatz persönlicher Schutzausrüstung

Für den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gelten unter anderem folgende Bestimmungen:

  1. Ist kein technischer und organisatorischer Schutz gegen Unfall- und Gesundheitsgefahren möglich, hat der Arbeitgeber persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.
  2. Die Beschäftigten haben die zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstungen zu benutzen.
  3. Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten darin zu unterweisen, wie die persönliche Schutzausrüstung zu benutzen ist.