
Einsatz persönlicher Schutzausrüstung
Für den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gelten unter anderem folgende Bestimmungen:
- Ist kein technischer und organisatorischer Schutz gegen Unfall- und Gesundheitsgefahren möglich, hat der Arbeitgeber persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.
- Die Beschäftigten haben die zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstungen zu benutzen.
- Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten darin zu unterweisen, wie die persönliche Schutzausrüstung zu benutzen ist.