Einsatz persönlicher Schutzausrüstung
Für den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung
gelten unter anderem folgende Bestimmungen:
- Ist kein technischer und organisatorischer Schutz gegen Unfall-
und Gesundheitsgefahren möglich, hat der Arbeitgeber persönliche
Schutzausrüstung
zur Verfügung zu stellen.
- Die Beschäftigten haben die zur Verfügung gestellten persönlichen
Schutzausrüstungen zu benutzen.
- Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten darin zu unterweisen, wie die persönliche Schutzausrüstung
zu benutzen ist.