Betriebsanweisung Nr. Gem. § 14 GEFSTOFFV |
Betrieb: |
Baustelle/Tätigkeit: | Druckdatum: |
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Freistrahlarbeiten an bleihaltigen Altbeschichtungen |
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Einatmen oder Verschlucken (Essen, Trinken oder Rauchen mit beschmutzten Händen) kann zu Gesundheitsschäden führen.
Vorübergehende Beschwerden (Kopfschmerzen, Appetitlosigkeit, Müdigkeit, Reizbarkeit, Hautverfärbung) möglich. Kann Blutarmut, Darmkoliken, Anfallsleiden verursachen.
Bleibende Gesundheitsschäden möglich (Nervenschaden). Blei kann das Kind im Mutterleib schädigen! Bleiverbindungen können die Fortpflanzungsfähigkeit möglicherweise beeinträchtigen!
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Arbeitsräume, Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte staubarm reinigen! Nicht fegen! Staubsauger der Staubklasse M (DIN EN 60335-2-69) verwenden. Berührung mit Augen und Haut vermeiden! Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände und Gesicht gründlich reinigen! Persönliche Schutzkleidung unmittelbar nach Verlassen des Arbeitsbereiches ablegen. Nach Beendigung der Arbeit duschen! Verunreinigte Kleidung wechseln! Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung aufbewahren! Beschäftigungsbeschränkungen beachten! |
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Strahlschutt unter Staubvermeidung aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben behandeln. Produkt ist nicht brennbar.
Zuständiger Arzt: ..................................................................
Unfalltelefon: ..................................................................
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Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen. Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Verschlucken: In kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. Keine Hausmittel. |
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Unterschrift des Arbeitgebers: ___________________________