Strahlräume sind beispielsweise Einzeltungen, Einhausungen oder Abplanungen. Sie müssen so beschaffen sein, dass Staubaustritte nicht zu einer Überschreitung der zulässigen Grenzwerte in Arbeitsbereichen außerhalb der Strahlräume führen können.
Strahlräume müssen mit Absaugeinrichtungen ausgerüstet sein. Dies gilt nicht, wenn eine wirksame Staubbindung erfolgt wie zum Beispiel beim Nassdruckstrahlverfahren.