Anforderungen an Strahlräume

Strahlräume sind beispielsweise Einzel­tungen, Einhausungen oder Abplanungen. Sie müssen so beschaffen sein, dass Staubaustritte nicht zu einer Überschreitung der zulässigen Grenzwerte in Arbeitsbereichen außerhalb der Strahlräume führen können.

Strahlräume müssen mit Absaug­einrich­tungen ausgerüstet sein. Dies gilt nicht, wenn eine wirksame Staubbindung erfolgt wie zum Beispiel beim Nass­druck­strahl­verfahren.