Beschäftigungsbeschränkungen bei Strahlarbeiten
Bei Strahlarbeiten sind folgende Beschäftigungsbeschränkungen
zu beachten:
- Jugendliche unter 16 Jahren dürfen mit Freistrahlarbeiten
nicht beschäftigt werden.
- Jugendliche über 16 Jahren dürfen nur unter Aufsicht
eingesetzt werden, um ihr Ausbildungsziel zu erreichen.
- Druckluftstrahleinrichtungen dürfen nur gerüstet
werden von Beschäftigten, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben und die für diese Aufgabe ausgebildet sind.