
Beschäftigungsbeschränkungen bei Strahlarbeiten
Bei Strahlarbeiten sind folgende Beschäftigungsbeschränkungen zu beachten:
- Jugendliche unter 16 Jahren dürfen mit Freistrahlarbeiten nicht beschäftigt werden.
- Jugendliche über 16 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eingesetzt werden, um ihr Ausbildungsziel zu erreichen.
- Druckluftstrahleinrichtungen dürfen nur gerüstet werden von Beschäftigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die für diese Aufgabe ausgebildet sind.