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Beschäf­ti­gungs­beschrän­kun­gen bei Strahl­arbeiten

Bei Strahlarbeiten sind folgende Beschäf­ti­gungs­beschrän­kungen zu beachten:

  • Jugendliche unter 16 Jahren dürfen mit Freistrahlarbeiten nicht beschäftigt werden.
  • Jugendliche über 16 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eingesetzt werden, um ihr Ausbildungsziel zu erreichen.
  • Druckluftstrahleinrichtungen dürfen nur gerüstet werden von Beschäftigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die für diese Aufgabe ausgebildet sind.