Betriebsanweisungen für Strahlarbeiten

Grundlage für die Unterweisung der Beschäftigten bei Strahlarbeiten ist die Betriebsanweisung, die unter anderem folgende Aspekte beschreibt:

Die Betriebsanweisung ist vom Aufsichtführenden auszuhändigen und hat auf der Betriebsstätte vorhanden zu sein.