GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Betriebsanweisungen für Strahlarbeiten

Grundlage für die Unterweisung der Beschäftigten bei Strahlarbeiten ist die Betriebsanweisung, die unter anderem folgende Aspekte beschreibt:

  • Inbetriebnahme
  • Betreiben,
  • Stillsetzen,
  • Instandhalten,
  • Reinigen
  • Verhalten bei Störungen,
  • Staubschutzmaßnahmen,
  • Beseitigen von Strahlschutt,
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Erste Hilfe/Notfallmaßnahmen

Die Betriebsanweisung ist vom Aufsichtführenden auszuhändigen und hat auf der Betriebsstätte vorhanden zu sein.