Betriebsanweisungen für Strahlarbeiten
Grundlage für die Unterweisung der Beschäftigten bei
Strahlarbeiten ist die Betriebsanweisung, die unter anderem folgende
Aspekte beschreibt:
- Inbetriebnahme
- Betreiben,
- Stillsetzen,
- Instandhalten,
- Reinigen
- Verhalten bei Störungen,
- Staubschutzmaßnahmen,
- Beseitigen von Strahlschutt,
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Erste Hilfe/Notfallmaßnahmen
Die Betriebsanweisung ist vom Aufsichtführenden auszuhändigen und hat auf der Betriebsstätte vorhanden zu sein.