
Arbeitgeberaufgaben in der Vorbereitung von Arbeiten in engen Räumen
Der Arbeitgeber hat vor Beginn der Arbeiten in Behältern und engen Räumen unter anderem folgende Maßnahmen durchzuführen:
- die Maßnahmen, die ein sicheres Arbeiten gewährleisten, sind in arbeitsplatzbezogenen Betriebsanweisungen schriftlich festzulegen
- zusätzlich sind die Maßnahmen in Erlaubnisscheinen festzuhalten
- zusätzlich Maßnahmen gegen erhöhte elektrische Gefährdung ergreifen
- durch Lüftung ist sicherzustellen, dass keine Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube in gesundheitsschädlicher Konzentration, keine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre oder Sauerstoffmangel auftreten können
- eine geeignete, mit den Gefahren und den Schutzmaßnahmen vertraute Person als Aufsichtführenden zu benennen