Arbeitgeberaufgaben in der Vorbereitung von Arbeiten in engen
Räumen
Der Arbeitgeber hat vor Beginn der Arbeiten in Behältern
und engen Räumen unter anderem folgende Maßnahmen durchzuführen:
- die Maßnahmen, die ein sicheres Arbeiten gewährleisten,
sind in arbeitsplatzbezogenen Betriebsanweisungen schriftlich
festzulegen
- zusätzlich sind die Maßnahmen in Erlaubnisscheinen
festzuhalten
- zusätzlich Maßnahmen gegen erhöhte elektrische
Gefährdung ergreifen
- durch Lüftung ist sicherzustellen, dass keine
Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube in gesundheitsschädlicher
Konzentration, keine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre
oder Sauerstoffmangel auftreten können
- eine geeignete, mit den Gefahren und den Schutzmaßnahmen
vertraute Person als Aufsichtführenden zu benennen