Schutzmaßnahmen während der Arbeiten in engen Räumen
und Behältern
Während der Arbeiten in engen Räumen und Behältern
sind unter anderem folgende Schutzmaßnahmen zu beachten:
- während der Arbeiten muss durch Lüftung sichergestellt
sein, dass keine Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube
in gesundheitsschädlicher Konzentration, keine gefährliche
explosionsfähige Atmosphäre oder Sauerstoffmangel auftreten
können
- kann nicht ausreichend gelüftet werden, ist ein umgebungsluftunabhängiges
Atemschutzgerät zu benutzen.
- Druckgasbehälter dürfen in Behältern und
engen Räumen nicht mitgenommen werden.
- die Beschäftigten müssen mit einem zuverlässigen,
außerhalb der Behälter und engen Räume stehenden
Sicherungsposten jederzeit in Kontakt stehen - Sicht- oder Sprechverbindung
- Rettungseinrichtungen bereithalten