
Schutzmaßnahmen während der Arbeiten in engen Räumen und Behältern
Während der Arbeiten in engen Räumen und Behältern sind unter anderem folgende Schutzmaßnahmen zu beachten:
- während der Arbeiten muss durch Lüftung sichergestellt sein, dass keine Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube in gesundheitsschädlicher Konzentration, keine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre oder Sauerstoffmangel auftreten können
- kann nicht ausreichend gelüftet werden, ist ein umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät zu benutzen.
- Druckgasbehälter dürfen in Behältern und engen Räumen nicht mitgenommen werden.
- die Beschäftigten müssen mit einem zuverlässigen, außerhalb der Behälter und engen Räume stehenden Sicherungsposten jederzeit in Kontakt stehen - Sicht- oder Sprechverbindung
- Rettungseinrichtungen bereithalten