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Entstaubungs­einrichtung

Die Entstaubung kann über verschiedenste Abscheider­systeme erreicht werden (z.B. Fliehkraft­abscheider; Zyklonen, filternde Abscheider oder Magnet­abscheider).

  • Anforderungen zum Staubexplosionsschutz müssen immer erfüllt sein. (Gefahr beim Strahlen von Bauteilen aus Aluminium oder Magnesium und beim Einsatz von organischen Strahlmitteln, z. B. Kokosnussschalen). Der Grad der jeweiligen Feuer- und Explosionsgefahr ist festgelegt durch die Einteilung in feuer- und explosionsgefährdete Bereiche mit entsprechenden Zoneneinteilungen (DGUV Regel 100-500, Kap. 2.24, Abschnitt 3.8.1). Hinsichtlich Schutzmaßnahmen in diesen Zonen siehe ExplosionsschutzRegeln (EX-RL) (DGUV Regel 113-001).
  • Zündquellen (Zigarettenglut, funkenreißende Maschinenteile, elektrostatische Entladungsvorgänge, chemische Reaktionen) müssen ausgeschlossen sein
  • Oberflächentemperaturen dürfen +135°C nicht überschreiten.
  • Im Strahlbereich muss die gesamte Elektroversorgung über einen Trenntrafo laufen. Beleuchtung muss in ex-geschützter Bauweise eingesetzt wird. Bei PAK belasteten Stäuben ist bei Ablagerung auf den Glasflächen von Beleuchtungseinrichtungen eine Verdampfung möglich.
  • In regelmäßigen Abständen den Strahlschutt entfernen. Auf Gerüsten nicht zu lange strahlen, damit durch den Strahlschutt die zulässige Belastung von Gerüsten nicht überschritten wird. (Gefahr des Gerüstversagens).

DGUV Regel 100-500, Kap. 2.24, Abschnitt 3.8.1