Schutzanzüge

Für kontaminierte Bereiche gilt, dass die Schutzwirkung der Anzüge die Funktion einschließt, dass Atem­schutz­gerät und Schutz­anzug dicht miteinander verbunden sind, Staub nicht ins Anzug­innere gelangen kann und der Luft­austritt bei allen Arbeits­haltungen gewährleistet ist.
Diese Forderung ist dann erfüllt, wenn die Anzüge gemäß DIN EN ISO 14877 geprüft und zertifiziert sind (Gewebe hält einer Zugkraft in Längs- und Quer­richtung von mindestens 450 N und einer Weiterreiß­kraft von mindestens 20 N stand, (DGUV-Regel 100-500, 2.24 Abschnitt 3.3.1).
Außerdem müssen die Anzüge leicht abwaschbar sein.

DGUV-Regel 100-500, Kap. 2.24, Abschnitt 3.3.1