Für kontaminierte Bereiche gilt, dass die Schutzwirkung der Anzüge die Funktion einschließt,
dass Atemschutzgerät und Schutzanzug dicht miteinander verbunden sind, Staub nicht ins
Anzuginnere gelangen kann und der Luftaustritt bei allen Arbeitshaltungen gewährleistet ist.
Diese Forderung ist dann erfüllt, wenn die Anzüge gemäß DIN EN ISO 14877 geprüft und
zertifiziert sind (Gewebe hält einer Zugkraft in Längs- und Querrichtung von mindestens
450 N und einer Weiterreißkraft von mindestens 20 N stand,
(DGUV-Regel 100-500, 2.24 Abschnitt 3.3.1).
Außerdem müssen die Anzüge leicht abwaschbar sein.