Gehörschutz

muss der DIN EN 352 "Gehör­schutz Sicherheits­technische An­for­de­run­gen" entsprechen. Gerade bei Strahl­arbeiten kann die Lärm­exposition, je nach Verfahren, besonders hoch sein (bis zu 117dB (A)). Aufgrund dieser Tatsache ist das Tragen von Gehör­schutz Pflicht.