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Eignung der Beschäftigten

Lassen sich körperliche Belastungen nicht verhindern, dann muss der Arbeitgeber die körperliche Eignung der eingesetzten Beschäftigten berücksichtigen. Außerdem sind die Beschäftigten im sicheren Handhaben von Lasten zu unterweisen.

Hilfen zur Ermittlung von körperlichen Belastungen bieten die Formblätter zur Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode für die sechs Belastungsarten:

  • manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten,
  • manuelles Ziehen und Schieben von Lasten,
  • manuelle Arbeitsprozesse,
  • Ganzkörperkräfte,
  • Körperfortbewegung,
  • Körperzwangshaltung.

Die Formblätter können auf der Homepage der BAuA heruntergeladen werden.

Bei der Ermittlung sollte Ihr Betriebsarzt oder Ihre Betriebsärztin Sie unterstützen.