Sicherheitsabstände beim Arbeiten mit Baggern
- Zwischen sich bewegenden Teilen des Baggers und festen Teilen der Umgebung: mindestens 0,5 m
- zu verbauten Grabenkanten (Regelausführung des waagerechten Verbaus)
— bis 12 t Gesamtgewicht > 0,6 m
— bis 18 t Gesamtgewicht > 1 m
- zu geböschten Baugruben und Gräben
— bis 12 t Gesamtgewicht ≥ 1 m
— über 12 und bis 40 t Gesamtgewicht ≥ 2 m