Kranführer-Pflichten
Der Kranführer ist zu sicherheitsbewusstem Verhalten verpflichtet. Dazu gehört unter anderem:
Die Prüfung des Krans auf augenscheinliche Mängel zu Beginn jeden Arbeitstages,
die Einstellung des Kranbetriebs bei betriebsgefährdenden Mängeln,
Feierabendstellung des Kranes bei Arbeitsschluss
,
nur
sicher angeschlagene Lasten
transportieren,
bei Bedarf einen
Einweiser
hinzuziehen,
Krankontrollbuch
führen und vom Aufsichtsführenden abzeichnen lassen