
Kranführer-Pflichten
Der Kranführer ist zu sicherheitsbewusstem Verhalten verpflichtet. Dazu gehört unter anderem:
- Die Prüfung des Krans auf augenscheinliche Mängel zu Beginn jeden Arbeitstages,
- die Einstellung des Kranbetriebs bei betriebsgefährdenden Mängeln,
- Feierabendstellung des Kranes bei Arbeitsschluss,
- nur sicher angeschlagene Lasten transportieren,
- bei Bedarf einen Einweiser
hinzuziehen, - Krankontrollbuch führen und vom Aufsichtsführenden abzeichnen lassen