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Lärmminderungsprogramm

Bei einem Tageslärmexpositionspegel von ≥ 85 dB(A) ist ein Lärmminderungsprogramm zu erstellen. In dem Programm ist festzulegen, welche Maßnahmen zu treffen sind, um Lärmbelastungen zu minimieren beziehungsweise um die Beschäftigten zu schützen. Zu dem Programm gehören insbesondere:

  • alternative Arbeitsverfahren, welche die Exposition der Beschäftigten durch Lärm verringern,
  • Auswahl und Einsatz neuer oder bereits vorhandener Arbeitsmittel unter dem Gesichtspunkt der Lärmminderung,
  • die lärmmindernde Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätten und Arbeitsplätze,
  • technische Maßnahmen zur Luftschallminderung, beispielsweise durch Abschirmungen oder Kapselungen, und zur Körperschallminderung, beispielsweise durch Körperschalldämpfung oder -dämmung oder durch Körperschallisolierung,
  • Wartungsprogramme für Arbeitsmittel, Arbeitsplätze und Anlagen,
  • arbeitsorganisatorische Maßnahmen zur Lärmminderung durch Begrenzung von Dauer und Ausmaß der Exposition und Arbeitszeitpläne mit ausreichenden Zeiten ohne belastende Exposition.