
Lärmminderungsprogramm
Bei einem Tageslärmexpositionspegel von ≥ 85 dB(A) ist ein Lärmminderungsprogramm zu erstellen. In dem Programm ist festzulegen, welche Maßnahmen zu treffen sind, um Lärmbelastungen zu minimieren beziehungsweise um die Beschäftigten zu schützen. Zu dem Programm gehören insbesondere:
- alternative Arbeitsverfahren, welche die Exposition der Beschäftigten durch Lärm verringern,
- Auswahl und Einsatz neuer oder bereits vorhandener Arbeitsmittel unter dem Gesichtspunkt der Lärmminderung,
- die lärmmindernde Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätten und Arbeitsplätze,
- technische Maßnahmen zur Luftschallminderung, beispielsweise durch Abschirmungen oder Kapselungen, und zur Körperschallminderung, beispielsweise durch Körperschalldämpfung oder -dämmung oder durch Körperschallisolierung,
- Wartungsprogramme für Arbeitsmittel, Arbeitsplätze und Anlagen,
- arbeitsorganisatorische Maßnahmen zur Lärmminderung durch Begrenzung von Dauer und Ausmaß der Exposition und Arbeitszeitpläne mit ausreichenden Zeiten ohne belastende Exposition.