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Bereich erhöhter Exposition

Diese Bereiche dürfen aus betrieblichen Gründen betreten werden, wenn

· durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen sichergestellt ist, dass die für Kurzzeit- oder Teilkörperexposition geltenden zulässigen Werte nicht überschritten werden.

oder

· persönliche Schutzausrüstungen, die eine unzulässige Exposition verhindern, benutzt werden.

Bereiche erhöhter Exposition sind deutlich sichtbar und dauerhaft zu kennzeichnen, es sei denn, dass durch Konstruktion oder Betriebsweise der Anlage die Sicherheit auf andere Art gewährleistet wird.

Während des Betriebes von Geräten und Anlagen muss sichergestellt sein, dass sich keine unbefugten Personen in Bereichen erhöhter Expositionen aufhalten.