Böschungswinkel
Bei Gräben bis 5 m Tiefe kann auf einen rechnerischen Nachweis des Böschungswinkels
verzichtet werden, wenn folgende Böschungswinkel, abhängig von den Bodenarten und ohne äußere Störungseinflüsse (nach
DIN 4124), nicht überschritten werden:
- Böschungswinkel 45°
bei nicht bindigem oder weich bindigem Boden (z. B. Mutterboden, Sand, Kies)
- Böschungswinkel 60°
bei steifem oder halbfesten bindigem Boden (z. B. Lehm, Mergel, fester Ton)
- Böschungswinkel 80°
nur gesunder, nicht gebrächer Fels (ohne Verwitterung und in die Baugrube laufende Schichtung, ohne Klüftung)