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Böschungswinkel

Bei Gräben bis 5 m Tiefe kann auf einen rechnerischen Nachweis des Böschungswinkels verzichtet werden, wenn folgende Böschungswinkel, abhängig von den Bodenarten und ohne äußere Störungseinflüsse (nach DIN 4124), nicht überschritten werden:

  • Böschungswinkel 45°
    bei nicht bindigem oder weich bindigem Boden (z. B. Mutterboden, Sand, Kies)
  • Böschungswinkel 60°
    bei steifem oder halbfesten bindigem Boden (z. B. Lehm, Mergel, fester Ton)
  • Böschungswinkel 80°
    nur gesunder, nicht gebrächer Fels (ohne Verwitterung und in die Baugrube laufende Schichtung, ohne Klüftung)