
Prüfung von Hubarbeitsbühnen
- tägliche Prüfung: Hubarbeitsbühnen sind zu Beginn jeden Arbeitstages vom Bediener der Arbeitsbühne auf ihre Funktion zu überprüfen.
- regelmäßige Prüfung: Hebebühnen sind durch eine zur Prüfung befähigte Person in Zeitabständen prüfen zu lassen. Die zur Prüfung befähigte Person und die Zeitabstände legt der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung fest.
- außerordentliche Prüfung: Hebebühnen mit mehr als 2 m Hubhöhe sowie Hebebühnen, die dafür bestimmt sind, dass Personen auf dem Lastaufnahmemittel mitfahren oder sich unter dem Lastaufnahmemittel oder der Last aufhalten, sind nach Änderungen der Konstruktion und nach wesentlichen Instandsetzungen an tragenden Teilen vor der Wiederinbetriebnahme durch einen Sachverständigen/zur Prüfung befähigte Person prüfen zu lassen.
- Nachweis der Prüfung durch Eintragung im Prüfbuch.