Prüfung von Hubarbeitsbühnen
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tägliche Prüfung: Hubarbeitsbühnen sind zu Beginn jeden Arbeitstages
vom Bediener der Arbeitsbühne auf ihre Funktion zu überprüfen.
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regelmäßige Prüfung: Hebebühnen sind durch eine zur Prüfung befähigte Person in Zeitabständen prüfen zu lassen. Die zur Prüfung befähigte Person und die Zeitabstände legt der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung fest.
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außerordentliche Prüfung: Hebebühnen mit mehr als 2 m Hubhöhe sowie Hebebühnen, die dafür bestimmt
sind, dass Personen auf dem Lastaufnahmemittel mitfahren oder sich unter
dem Lastaufnahmemittel oder der Last aufhalten, sind nach Änderungen der
Konstruktion und nach wesentlichen Instandsetzungen an tragenden Teilen
vor der Wiederinbetriebnahme durch einen Sachverständigen/zur Prüfung befähigte Person prüfen zu lassen.
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Nachweis der Prüfung durch Eintragung im Prüfbuch.