GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Hochbau
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Hochbau > Umsetzungshilfen > Stichworte > Ungeschützte bewegte Maschinenteile
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze

Anforderungen an Bedienungsperson

Bauaufzüge dürfen nur von Personen bedient werden, die
  - mindestens 18 Jahre alt sind,
  - mit der Bedienung vertraut sind,
  - vom Arbeitgeber bestimmt sind.
Die Bedienungsperson muss
  - vor Beginn der Arbeiten Bremsen und Notendhalteeinrichtung überprüfen,
  - Aufzug auf Mängel, beobachten (verschlissenes Seil),
  - bei betriebsgefährdenden Mängeln den Betrieb einstellen,
  - Last und Lastaufnahmemittel während der Fahrt beobachten.