
Kennzeichnung von Bauaufzügen
Die Kennzeichnung von Bauaufzügen muss folgende Angaben enthalten:
- Hersteller oder Lieferer
- Baujahr
- Typ
- Fabrik- oder Gerätenummer
- Tragfähigkeit (zulässige Nutzlast)
- gegebenenfalls erforderlicher Ballast in kg
- zusätzlich bei Bauaufzügen mit geneigter Fahrbahn:
- Tragfähigkeit für verschiedene Neigungswinkel
- CE-Zeichen
- ein Verbotsschild, das Personentransport verbietet