
Prüfung von Bauaufzügen
- von Bedienperson
– bei Arbeitsbeginn Bremsen und Notendhalteeinrichtung – laufende Beobachtung auf auffällige Mängel, - durch zur Prüfung befähigte Person in Zeitabständen, die durch eine Gefährdungsbeurteilung festzulegen sind. Dabei sind die Herstellerangaben zu berücksichtigen.
Das Prüfprotokoll ist bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.