GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Hochbau > Umsetzungshilfen > Stichworte > Ungeschützte bewegte Maschinenteile
Organisation im Betrieb
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stationäre Arbeitsplätze

Prüfung von Bauaufzügen

  • von Bedienperson
    –  bei Arbeitsbeginn Bremsen und Notendhalteeinrichtung
    –  laufende Beobachtung auf auffällige Mängel,
  • durch zur Prüfung befähigte Person in Zeit­abständen, die durch eine Gefähr­dungs­beurteilung fest­zulegen sind. Dabei sind die Herstellerangaben zu berücksichtigen.

Das Prüfprotokoll ist bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.