
Schutzeinrichtungen
Schutzeinrichtungen an kraftbetriebenen Arbeitsmitteln sind Einrichtungen zum Schutz von Personen vor Gefährdungen, die
- durch Erreichen von Gefahrstellen
entstehen
oder
- von Gefahrquellen ausgehen.
Mit kraftbetriebenen Arbeitsmitteln darf nur gearbeitet werden,
wenn die vorhandenen Schutzeinrichtungen benutzt werden und wirksam
sind. Diese Einrichtungen dürfen nicht umgangen oder unwirksam
gemacht werden.