Schutzeinrichtungen an kraftbetriebenen Arbeitsmitteln sind Einrichtungen zum Schutz von Personen vor Gefährdungen, die
oder
Mit kraftbetriebenen Arbeitsmitteln darf nur gearbeitet werden,
wenn die vorhandenen Schutzeinrichtungen benutzt werden und wirksam
sind. Diese Einrichtungen dürfen nicht umgangen oder unwirksam
gemacht werden.