Kennzeichnung von Maschinen

An kraftbetriebenen Arbeitsmitteln müssen folgende Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein:

  • Hersteller,
  • Lieferer oder Einführer (Importeur)
  • Typ,
  • Baujahr oder Erzeugnisnummer,
  • Kenndaten, die für den sicheren Betrieb unentbehrlich sind.

Es sollten nur Maschinen eingesetzt werden, die mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet sind. Neue Maschinen müssen ein CE-Kennzeichen haben.