Absperrungen und Kennzeichnungen bei Gefahr von herabfallenden Gegenständen

Gefahrstellen, bei denen Gegenstände unkontrolliert abrutschen oder herabfallen können, sind abzusperren und zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung an Baustellen hat durch rot-weiße Streifen zu erfolgen. Die Absperrung muss aus festen Materialien (keine Flatterleinen) bestehen. Mit der Absperrung und Kennzeichnung soll unwissentliches Betreten der Gefahrstelle verhindert werden.