Allgemeine Anforderungen beim Umgang mit Anschlagmitteln:
- Nur gekennzeichnete Anschlagmittel verwenden.
- Die Anschlagmittel dürfen einen Neigungswinkel
von 60° nicht überschreiten.
- Bei mehrsträngigen Gehängen müssen nur zwei
Stränge die gesamte Last tragen können.
- Anschlagmittel dürfen nie geknotet und nicht
über scharfe Kanten gezogen werden.
- nicht genutzte Haken sind hochzuhängen.
- Die Anschlagmittel sind regelmäßig
zu prüfen:
- einmal jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person,
- bei Ketten zusätzliche Prüfungen auf Rissefreiheit alle drei Jahre.