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Allgemeine Anforderungen beim Umgang mit Anschlagmitteln:

  • Nur gekennzeichnete Anschlagmittel verwenden.
  • Die Anschlagmittel dürfen einen Neigungswinkel von 60° nicht überschreiten.
  • Bei mehrsträngigen Gehängen müssen nur zwei Stränge die gesamte Last tragen können.
  • Anschlagmittel dürfen nie geknotet und nicht über scharfe Kanten gezogen werden.
  • nicht genutzte Haken sind hochzuhängen.
  • Die Anschlagmittel sind regelmäßig zu prüfen:
    - einmal jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person,
    - bei Ketten zusätzliche Prüfungen auf Rissefreiheit alle drei Jahre.