Ablegereife von Chemiefaserseilen
Chemiefaserseile sind u. a. abzulegen bei:
- Bruch einer Litze im Seil;
- Garnbrüchen in großer Zahl (mehr als 10 Prozent
der Gesamtgarnzahl im am stärksten beschädigten Querschnitt);
- stärkeren Verformungen durch Wärme (z. B. innere/äußere
Reibung, Wärmestrahlung);
- Lockerung der Spleiße;
- Schäden durch aggressive Stoffe.